Basics
  • Basisfakten

    Eine Zahnmedizinische Fachangestellte bzw. ein Zahnmedizinischer Fachangestellter (ZFA) hat die Aufgabe, dem Zahnarzt bei der Behandlung von Patienten und bei der Praxisorganisation zu assistieren.

    Die frühere Bezeichnung "Zahnarzthelfer/in" wurde mit Verabschiedung des neuen Berufsbildes im Jahr 2001 abgeschafft.

    Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA), die Kenntnisse werden an der Berufsschule und in der Praxisausbildung vermittelt. Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

    Im Rahmen der Ausbildung werden Kenntnisse vermittelt über

    • Betreuung der Patienten vor, während und nach der Behandlung
    • Assistenz am Behandlungsstuhl
    • Röntgen- und Strahlenschutz
    • Patienteninformation und -kommunikation
    • Praxishygiene
    • Verwaltungsarbeiten mit und ohne EDV
    • Materialbeschaffung, -verarbeitung und -vorratshaltung
    • Umweltschutz / Entsorgung / Medizintechnik
    • Mithilfe bei der Prophylaxe
  • Anforderungen
  • Ausbildung
  • Ausbildungsdauer
  • Prüfungen
  • Aufstieg