|
|
 |
 |
|
 |
|
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
|
|
|
|
|
Informationen der norddeutschen Zahnärztekammern
|
|
|
|
- Facts
Wichtigste Informationen vorab
- Sie möchten gern mit Menschen arbeiten?
- Der Wunschberuf sollte sinnvoll, anregend und fordernd sein und tolle Weiterbildungsmöglichkeiten bieten?
- Aufgaben wie organisieren, planen machen Ihnen Spaß?
- Im Team arbeiten, den Arzt entlasten und selbstständiges Handeln finden Sie toll?
- Die Medizin, speziell Zahnmedizin, fasziniert Sie und weckt Ihr Interesse, mehr darüber zu wissen?
Dann haben Sie mit der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten Ihren Traumberuf gefunden. Schauen Sie sich gern das Berufsinformationsvideo an. Hier sehen Sie genau, wie Ihr Traumberuf im Alltag aussieht!
|
|
|
 |
|
Wer in einer Zahnarztpraxis arbeitet, sollte gewisse Eigenschaften mitbringen:
- Einfühlungsvermögen
- Zuverlässigkeit
- Umgangsformen
- Gepflegtes Auftreten
- Geschicklichkeit
- Kontaktfreudigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit
Sie arbeiten in den meisten Fällen in einer allgemeinzahnärztlichen Praxis. Es gibt aber auch Spezialisierungen wie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG), Kieferorthopädie sowie große Gemeinschaftspraxen und Zahnkliniken. In jedem Fall gehört am Ende der Ausbildung die Verwaltungsarbeit und Abrechnung in einer zahnärztlichen Praxis dazu.
|
|
- Persönliches
 |
Ihre persönlichen Eigenschaften für das Berufsbild
Es wird von vielen Praxen der Wunsch nach einer Realschülerin geäußert. Jedoch ist ein guter Hauptschulabschluss mit geringen Fehlzeiten genauso gern gesehen. Wichtig ist das Einfühlungsvermögen in Menschen. Patienten sind nicht immer gut drauf, haben Schmerzen und erfordern die Geduld des gesamten Praxisteams.
Soziale Kompetenz: Sie gehen gern mit Menschen um, Grundwerte (Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit, Pünktlichkeit) sind kein Fremdwort für Sie.
|
|
|
 |
|
Vielleicht entdecken Sie während der Ausbildung auch Ihre Neigung für die Verwaltungstätigkeit und Ihre Stärke für die Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen? Hier bietet der Beruf Ihnen Entwicklungspotenzial.
Emotionale Kompetenz: Was nützt eine 1 in Mathe, wenn Sie nicht in der Lage sind, einen Patienten zu beruhigen und ihm durch Ihre angenehme Ausstrahlung die Angst vor „dem Bohrer“ zu nehmen?
Teamfähigkeit: Arbeiten Sie gern mit vielen netten Kolleginnen zusammen? Können Sie in stressigen Situationen schnell auf Anweisungen reagieren? Sind Sie bereit, für eine Kollegin auch mal einzuspringen?
In einer Praxis ist jeder auf den anderen angewiesen. Wie ein Zahnrad arbeiten alle eng zusammen und unterstützen sich. Das muss gelernt werden, denn es ist nicht einfach, täglich eng zusammenzuarbeiten. Konflikte sollten sich nicht auf die Patienten übertragen, sondern im Team besprochen und geklärt werden. Trauen Sie sich zu, Kritik ruhig und sachlich vorzubringen? Wie gehen Sie mit Kritik um? Sind Sie gleich beleidigt oder fühlen sich gemobbt?
Diese Fragen sollten Sie sich stellen. Wenn Sie für sich entdecken, dass Sie diese Fähigkeiten haben und gern erweitern möchten, dann sind Sie für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten geeignet. Sollten Sie jedoch feststellen, dass Sie diese Eigenschaften nicht bei sich entdecken, sprechen Sie gern mit der Ausbildungsberatung der jeweiligen Kammern. Hier können Ihre Fragen vielleicht noch einmal genau besprochen und Ihre Eignung für diesen Beruf geklärt werden.
Tätigkeiten:
- Behandlungsassistenz
- Betreuung von Patienten
- Röntgen
- Hygienemaßnahmen
- Organisation des Terminplans
- Vor- und Nachbereitung der einzelnen Behandlungen
- Abrechung von zahnärztlichen Leistungen
- Verwaltungstätigkeiten/Rechnungswesen/EDV
- Unterstützung in der Prophylaxe
- Arbeiten im Team/Kommunikationsfähigkeit
- Erste Hilfe bei evtl. auftretenden Notfällen
- Materialbeschaffung und -verwaltung
|
|
- Anforderungen
 |
Die Anforderungen der Praxis an Sie
In dem überschaubaren Praxisteam muss man sich aufeinander verlassen können.
Die Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) (bzw. der Zahnmedizinischen Fachangestellte) ist eine unverzichtbare Mitarbeiterin (bzw. ein unverzichtbarer Mitarbeiter).
Eine Zahnmedizinische Fachangestellte (bzw. ein Zahnmedizinischer Fachangestellter) muss
|
|
|
- Organisationsvermögen besitzen
- manuelle Geschicklichkeit zeigen
- Konzentrationsfähigkeit beweisen
- zuverlässig und verschwiegen sein
- Hilfsbereitschaft und Geduld zeigen
- Ordnungssinn besitzen
- Kontaktsicherheit beweisen
- Umsicht und Anpassungsfähigkeit zeigen
damit
- die Patientenbetreuung mit Feingefühl wahrgenommen wird
- der Praxisablauf reibungslos organisiert wird und auch die Übersicht erhalten bleibt, wenn es mal "drunter und drüber" geht.
Der Ausbildungsberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist staatlich anerkannt. Dieser Beruf bindet neben fachlichem Können und verwaltungsmäßigem Geschick vor allem menschliche Qualitäten ein.
|
|
- Ausbildung
 |
Die Ausbildung - der Ausbildungsrahmenplan
3 Jahre bei:
- Hauptschulabschluss
- Realschulabschluss
2 Jahre (der entsprechende Antrag muss mit den Vertragsunterlagen der Kammer eingereicht werden) bei:
- Abitur oder Fachhochschulreife (*)
- bereits abgeschlossener dualer Berufsausbildung
|
|
|
 |
Verkürzung
Nach der Zwischenprüfung können alle Auszubildenden einen Verkürzungsantrag der Ausbildungszeit um ein ½ Jahr bei der Zahnärztekammer einreichen. Der Antrag wird mit der Berufsschule zusammen erstellt. Um eine Verkürzung genehmigt zu bekommen müssen, folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Zwischenprüfungsergebnis mit max. 2,0 im Schnitt
- Geringe Fehlzeiten (nicht mehr als 20 entschuldigte/unentschuldigte Stunden in 1 ½ Jahren)
Dual+ /Fachhochschulreife mit der Ausbildung erreichen
Der Erwerb der Fachhochschulreife wird durch die Bereitstellung von Zusatzunterricht in den Fächern „Sprache und Kommunikation“, „Mathematik“, „Fachenglisch“ und „Wirtschaft und Gesellschaft“ im Anschluss an den Berufsschulunterricht ermöglicht.
Zugangsvoraussetzungen sind neben dem Ausbildungsvertrag und der Zustimmung der Ausbildungspraxis der Realschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 über die „Hauptfächer“ Deutsch, Englisch und Mathematik. Die Berufsschule informiert Sie bei Ihrem Start in der Berufsschule.
Teilzeitausbildung
Für junge Mütter, die gern eine Ausbildung absolvieren möchten, ist der Beruf der ZFA sicherlich interessant. Jedoch braucht das Kind seine Zeit und die Praxisöffnungszeiten sind nicht zwingend „familienfreundlich“. Für solch einen Fall gibt es die Teilzeitausbildung. Die wöchentliche Arbeitszeit, incl. Berufsschule, beträgt 30 Stunden. Wichtig ist, dass die Praxis und die Auszubildende gemeinsam sich für die Teilzeitausbildung entscheiden. Weitere Informationen für Hamburg finden Sie unter: www.teilzeitausbildung-hamburg.de
(*) Fachhochschulreife, derzeit nur in Hamburg
|
|
- Prüfungen
 |
Prüfungen
Zwischenprüfung:
Nach 1 ½ Jahren findet eine Zwischenprüfung im schriftlichen Bereich statt. Diese wird im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Das Ergebnis erhält die Auszubildende nach ca. 6 Wochen. Die Zwischenprüfung ermittelt den Wissensstand nach der Hälfte der absolvierten Ausbildungszeit.
Abschlussprüfung:
Am Ende der Ausbildung findet die Abschlussprüfung statt. Diese setzt sich aus folgenden Bereichen zusammen:
|
|
|
 |
|
Schriftliche Prüfung in den Gesamtprüfungsfächern:
- Abrechnung in den verschiedenen Fachbereichen der zahnärztlichen Leistungen
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Behandlungsassistenz
- Praxisorganisation
Mündliche Prüfung, falls in 2 Fächern eine 5 geschrieben wurde. In dem Fall kann mit der mündlichen Prüfung eine 5 ausgeglichen werden.
Praktische Prüfung in folgenden Bereichen:
- Behandlungsfall: Vor einem Prüfungsausschuss legen Sie entsprechend Ihrer Prüfungsaufgabe (ein fiktiver Behandlungsfall aus der täglichen Praxis) mit allen notwendigen Instrumenten/Hygieneplan/Medikamenten etc. ab. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgeber, einer Arbeitnehmerin und einer Lehrkraft der Berufsschule.
- Kleine Prophylaxeaufgabe: Hier spielen Sie in einem Rollenspiel mit einem Prüfer als Patient eine kleine Prophylaxesitzung durch. Das kann z. B. das Erklären von Zahnseide, Zahnzwischenraumbürstchen, Milchzahnkaries oder die Reinigung von Brackets sein.
- Verwaltungsaufgaben: Je nach Prüfungsaufgabe müssen Sie vor dem Ausschuss kleine Verwaltungsaufgaben durchführen, z.B. Praxisgebührquittung ausstellen, Abrechnung von Leistungen, Anträge für die Krankenkasse ausfüllen, Röntgenbuch führen, um nur ein paar der Tätigkeiten zu nennen.
Am Ende der praktischen Prüfung werden Sie bei Bestehen von Ihrem Prüfungsausschuss freigesprochen. Ab diesem Moment sind Sie eine ausgelernte Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA).
|
|
- Aufstieg
 |
Aufstiegschancen durch Fortbildung
Folgende Aufstiegsfortbildungen gibt es nach der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten:
- ZMP (Zahnmedizinische Prophylaxeassistent/in). Sie arbeiten selbstständig in der Praxis am Patienten im Bereich Zahnreinigung und Kariesprävention bei Kindern.
- ZMF (Zahnmedizinische Fachassistent/in). Auch hier wirken Sie sehr selbstständig am Patienten in der Prophylaxe. Zusätzlich werden Sie für den Abrechnungs- und Verwaltungsbereich ausgebildet.
|
|
|
 |
- DH (Dentalhygieniker/in). Mit der DH erreichen Sie die Spitze der Fortbildung von der ZFA zur DH, ebenfalls noch weiter qualifiziert im Bereich der Prophylaxe in einer zahnärztlichen Praxis.
- ZMV (Zahnmedizinische Verwaltungsfachangestellte). Sie erhalten in dieser Fortbildung Fachwissen im Bereich der Praxisverwaltung, Abrechnung und Mitarbeiterführung.
Weitere Aufstiegsfortbildungen (geregelt nach Berufsbildungsgesetz):
- Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK)
- Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen
- Staatlich geprüfte Betriebswirtin mit verschiedenen Schwerpunkten
z. B.:
- Medizinökonomie
- Medizinische Verwaltung
- Recht und Verwaltung
- Personalwirtschaft
Lehramt an Beruflichen Schulen, Fachrichtung Gesundheit
Anpassungsfortbildungen (erworbene Kompetenzen, nicht nach Berufsbildungsgesetz geregelt). Hier ein paar der interessantesten Anpassungsfortbildung:
- Praxismanagerin
- QM-Qualitätsmanagerin
- Organisationsassistentin
Die meisten Fortbildungen sind in einer gewissen Form finanziell förderfähig durch Meister-Bafög oder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).
Sie sehen, dass dieses Berufsbild Ihnen viele Perspektiven für ein langes, erfülltes und spannendes, abwechslungsreiches Arbeitsleben, ganz nach Ihren Fähigkeiten und Interessen bietet.
|
|
- Stellensuche
 |
Ausbildungsplatz finden
- Anzeigen von Zahnärzten in Ihrem Wochenblatt
- Vielleicht schalten Sie selber eine Anzeige in Ihrem Wochenblatt?
- Sprechen Sie Ihren behandelnden Zahnarzt an. Vielleicht sucht die Praxis oder kennt eine suchende Praxis.
Förderungen/Nachhilfe
Sollte es während der Berufsschulzeit zu Defiziten kommen gibt es in Hamburg die Ausbildungsbegleitenden Hilfen (AbH) in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit.
|
|
|
 |
|
Hier kann jede Auszubildende „Nachhilfe“ erhalten, die Probleme mit dem Berufsschulunterricht hat. Somit kann der Ausbildungserfolg gesichert werden. Diese Maßnahme ist für die Teilnehmerinnen kostenfrei. Die Zahnärztekammer kann Ihnen den Kontakt vermitteln.
Sollten Sie keinen Schulabschluss haben und möchten gern den Beruf der ZFA ergreifen, informiert Sie die Agentur für Arbeit. Generell ist im Berufsbildungsgesetz für die Duale Ausbildung ein Schulabschluss nicht zwingend erforderlich.
Finanzielle Hilfen
Die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hilft Ihnen bei der Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten während der Ausbildung, z. B. wenn Sie minderjährig sind und, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr im Elternhaus wohnen. Auch wenn Sie bereits ein Kind haben und eine Ausbildung machen möchten, können Sie diese Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie BAB erhalten können können Sie online den BAB-Rechner zum Check nutzen: www.babrechner.arbeitsagentur.de
Hamburg
„Passgenaue Vermittlung von Ausbildungsplätzen“ Frau Reher: 04532/28 11 67 Lehrstellenbörse der Zahnärztekammer Hamburg: http://www.zahnaerzte-hh.de/job-karriere.html
|
|
|
|
|
Informationen der norddeutschen Zahnärztekammern
|
|
|
|